I. Geltungsbereich
Durch den Erwerb eines Tickets entstehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Ticket-Käufer (Kunde) und dem Sommer Sonne See Tages Open-Air 2021.
II. Vertragsabschluss
1. Online
- Das Angebot für einen Vertragsabschluss erfolgt durch den Kunden und wird wirksam durch die Bestätigung der AGB’s und den Abschluss des Bezahlvorganges. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht ist nach Bestätigung des Eingangs des Angebots durch den Veranstalter ausgeschlossen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
- Erst mit Übersendung der elektronischen personengebundenen Tickets per Email durch den Veranstalter an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.
- Falls der Veranstalter eine Versandfrist von drei Wochen nicht einhält, kann der Kunde dem Veranstalter eine Nachsendefrist von drei Wochen setzen. Nach Ende dieses Zeitraumes kann der Kunde die Abnahme der Tickets durch eine schriftliche Erklärung stornieren, falls das Ticket bis zu diesem Zeitpunkt nicht versendet wurde. Unabhängig dieser Fristen werden alle Tickets bei eingegangener Zahlung bis spätestens eine Woche vor dem Festival versandt. Die Nachsendefrist reduziert sich auf vier Tage.
- Für den Fall, dass das Ticket im Auftrag für Dritte bestellt und erworben wurde, gelten die AGB’s im Verhältnis zu dem Dritten.
III. Durchführung der Veranstaltung
1. Allgemeines
- Das “Sommer Sonne See Tages Open-Air 2021 ” wird bei jeder Witterung durchgeführt. Besteht durch die Durchführung des Festivals aufgrund von besonderen Wetterbedingungen, Naturereignissen oder anderen Umständen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, eine Gefahr für Personen und Wertgegenstände, so ist der Veranstalter berechtigt, das Festival zu unterbrechen, und – sofern zur Gefahrenabwendung erforderlich – auch abzubrechen. Im Falle eines solchen Ausfalls bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.
- Sollte das Festival noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Festivalbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. In diesem Fall ist das oder die nicht entwertete/n Ticket/s per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Nennung einer Kontoverbindung für die Erstattung bis 10 Tage nach Veranstaltung zu senden. Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten.
- Soweit Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine oder den Veranstaltungsort zur Verfügung stehen, wird der Kunde unverzüglich nach Kenntnisnahme dieser Informationen, soweit möglich, durch das Sommer Sonne See Team per E-Mail informiert und zusätzlich werden dahingehend Veröffentlichungen auf der Website (https://sommersonnesee.com), sowie in den Sozialen Medien erfolgen.
- Das Lineup ist zu jederzeit vorläufig und kann jederzeit vom Veranstalter geändert werden. Änderung des Lineup, inklusive Wegfall einzelner Künstler, führt nicht zu einer teilweisen oder kompletten Erstattung des Ticketpreises. Dies schließt ausdrücklich Künstler-Absagen, die nicht in der Hand des Veranstalters liegen, ein.
- Der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungsbereichen mit beschränkten Fassungsvermögen, wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erreichung der Kapazitätsgrenze ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern. Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
- Bei Abbruch des Festivals aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung bestehen ebenfalls keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann hierbei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
- Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes (Veranstaltungsbereich, Camping- und Parkplatz sowie alle Bereiche des Rahmenprogramms) vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.
- Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.
- Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf der Eintrittskarte willigt der Besucher der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens des Besuchers unentgeltlichen Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein.
- Auf dem Gesamten Festivalgelände sind folgende Sachen nicht erlaubt:
- Lärmverursachende Gegenstände wie bspw. Druckluft Sirenen oder Megafone, sowie PA-Systeme, Bluetooth Boxen wie z.B. Teufel Rockster oder Soundboks und selbstgebaute “Boomboxen”
- Sofas und ähnlich sperrige Gegenstände,
- Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichen, insbesondere rechtsextremen, Inhalt.
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art sowie waffenähnliche Gegenstände
- pyrotechnische Gegenstände aller Art
- Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet – es sind jedoch nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände erlaubt. Kameras mit Zoomobjektiven, mit Videofunktion sowie Audioaufzeichnungsgeräte jeglicher Art und Weise sind verboten. Generell darf der Besucher keinerlei Mitschnitte ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder des Künstlers machen. Die Veröffentlichung derartiger Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Auf dem Campingplatz sind Ton- und Videoaufnahmen jedoch erlaubt.
- Der Veranstalter kann nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände haftbar gemacht werden.
- Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
2. Einlass, Kontrollen, Verlust Karte /Bändchen, Hausrecht
- Der Einlass wird nur bei Vorzeigen der vom Veranstalter übersandten Eintrittskarte in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gewährt. Für den Fall des Verlustes entweder der Eintrittskarte oder des Bändchens wird kein Ersatz gewährt.
- Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte entwertet und ein Festivalbändchen angelegt. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes oder nach Aufforderung durch das Ordnungspersonal ist das Festivalbändchen vorzuzeigen. Unverschlossene, zerrissene, verlorengegangene oder stark beschädigte Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Es wird eine Fläche zur Verfügung gestellt, auf welcher auf eigene Gefahr gezeltet werden kann. Die Campingfläche ist nicht Teil der Veranstaltung.
- Minderjährige sind von der Veranstaltung ausgeschlossen sofern sie keinen gültigen Muttizettel vorweisen können und dürfen das Veranstaltungsgelände nicht betreten. Das Betreten des Camping Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter hat auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht und kann dieses auf Dritte übertragen.
3. Programm
- Der Veranstalter hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die von den Künstlern dargestellten Inhalte. Der Veranstalter kann aus organisatorischen Gründen Teile des Programms verändern.
4. Sicherheit
- Der Veranstalter behält sich vor beim Einlass der Besucher Sicherheitskontrollen durchzuführen und hiermit einen Sicherheitsdienst zu beauftragen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden.
- Der Besucher ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitsdienstes zu folgen. Bei Verstößen erfolgt eine Verweisung des Besuchers vom Veranstaltungsgelände.
- Der Veranstalter verbietet generell Waffen, Glasflaschen, Pyrotechnik, waffenähnliche- und gefährliche Gegenstände, sowie insbesondere Himmelslaternen sowie Explosivstoffe wie bspw. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen mitzubringen. Bei Verstößen wird der Besucher vom Veranstaltungsgelände verwiesen.
- Der Veranstalter verbietet generell, den Handel, Besitz und/oder das Mitbringen von illegalen Drogen/Rauschmitteln die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind. Bei Verstößen wird der Besucher vom Veranstaltungsgelände verwiesen & strafrechtlich verfolgt.
- Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes insbesondere in Fällen, in denen ein Besucher auf dem Festivalgelände:
- gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,
- strafbare Handlungen begeht (bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Umweltverschmutzung),
- ausländerfeindliches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt,
- Zelte, Bühnen, Toiletten oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig mutwillig beschädigt,
- durch sein Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (bspw. Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen oder Zelte sowie Stagediving, Pogen und Crowdsurfing),
- gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt, in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (bspw. Backstage-, Künstler- und Bühnen Bereiche) eindringt, ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Festivalgelände betreibt sowie wild uriniert,
ist der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Vorwarnung,
vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen.
In diesem Fall verliert die Eintrittskarte, sowie das Festivalbändchen die Gültigkeit.
Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises, wie auch auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, sind ausgeschlossen.
- Die Lautstärke der musikalischen Darbietungen kann 95 db überschreiten. Den Besuchern wird empfohlen sich vor Hör- und Gesundheitsschäden durch Verwendung von Gehörschutz (z.B. Ohrstöpseln) zu schützen. Der Besucher trägt das Risiko für seine gesundheitliche Verfassung und etwaige Schäden selbst.
- Das Fahren oder Parken mit Kfz, Autos, Campingwagen o. ä. auf dem Festivalgelände ist nicht gestattet. Neben dem Festivalgelände stehen begrenzt Parkmöglichkeiten zu Verfügung.
- Jegliches Feuer (auch Gaskocher), Grillen, das Hinterlassen von Müll (dazu zählen auch Zigarettenstummel) etc. ist nicht erlaubt.
- Verstöße gegen diese Auflagen sind eine Ordnungswidrigkeit und können entsprechend geahndet werden. Detaillierte Auflagen werden durch Schilder auf dem Gelände ausgezeichnet.
- Im Fall einer Verweisung vom Veranstaltungsgelände aus den oben genannten Gründen, kann der Besucher keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises geltend machen.
IV. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss
- Das Betreten des Festivalgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter sowie diejenigen Personen, denen sich der Veranstalter zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung bedient, haften nicht für fahrlässig verursachte Sachschäden. Von diesem Haftungsausschluss bleibt die Haftung für Personenschäden sowie für grob fahrlässig und oder vorsätzlich verursachte Sachschäden unberührt.
- Auf Anordnung der Behörden, aus Gründen der Sicherheit und wegen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, das Programm der Veranstaltung zu ändern oder diese abzusagen. Der Besucher hat in diesen Fällen keinen Schadensersatzanspruch. Sollte die Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt werden, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte.
V. Allgemeine Bestimmungen
- Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht werden.
- Sollte irgendeine Klausel der AGB unwirksam sein, wird sie durch eine gesetzeskonforme ersetzt, die restlichen Klauseln der AGB behalten ihre Gültigkeit.